Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für Fred Butler entschieden haben. Nachfolgend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, die für alle von uns an Sie erbrachten Reinigungsleistungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen ("AGB")
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von uns ("Fred Butler") an den Kunden in Deutschland erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und an-dere Textilien (das "Reinigungsgut"), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
1.2 Fred Butler weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Fred Butler dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in von dem Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für Fred Butler nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.
2. REINIGUNGSLEISTUNGEN
Fred Butler reinigt das Reinigungsgut und wird, soweit möglich, die patentierte und umweltfreundliche Kohlendioxid-Textilreinigung einsetzen. Bei der Reinigung mit Kohlendioxid wird das Reinigungsgut in eine Reinigungskammer gegeben. Die Luft in der Reinigungskammer wird durch Kohlendioxid ersetzt. Die Befüllung der Reinigungskammer erfolgt zunächst mit gasförmigem Kohlendioxid. Nachdem der Druck in der Reinigungskammer ein gewisses Niveau erreicht hat, wird die Reinigungskammer mit flüssigem Kohlendioxid befüllt. Während des Reinigungszyklus wird zur Verteilung des flüssigen Kohlendioxids der Waschkorb gedreht und/oder es werden Düsen eingesetzt. Das Reinigungsgut wird während des Reinigungsprozesses nicht erhitzt. Das Kohlendioxid löst Schmutz, Fett, Öl etc. Das Kohlendioxid wird sodann aus der Reinigungskammer gepumpt. Das restliche Kohlendioxid entweicht mit Nachlassen des Drucks ohne Rückstände. Wenn die Reinigungskammer geöffnet wird, ist das Reinigungsgut trocken, hat Raumtemperatur und kann weiter behandelt werden.
Das Reinigungsergebnis häng stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für dieReinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Fred Butler übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.
Bestimmte Leistungen vermittelt Fred Butler lediglich für Kooperationspartner (beispielsweise im Bereich der Teppichreinigung sowie Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen). In diesem Falle erbringt Fred Butler nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Anspräche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich.Fred Butler weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden - etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in Fred Butler's Preisliste genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.
3.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von Fred Butler ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
4. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass Fred Butler die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.
5. ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1 Fred Butler ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Fred Butler kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für Fred Butler offensichtlich erscheint, dass die von Fred Butler verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit Fred Butler die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat Fred Butler das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.
5.2 Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von Fred Butler einen Beleg, der den Preis für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält ("Reinigungsbeleg") und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das "Abholdatum").
6. PFLICHTEN VON FRED BUTLER
Fred Butler ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen. Fred Butler kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde Fred Butler anderslautende Anweisungen gibt.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat Fred Butler bei Annahme des Reinigungsguts durch Fred Butler auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Fred Butler über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 1.000,00 überschreitet. Der Kunde kann das Reinigungsgut während der Reinigung gegen Mängel, Schäden oder Verlust versichern. Die Versicherungsbedingungen können bei Fred Butler erfragt werden Fred Butler handelt dabei nicht als Versicherungsmakler oder -vertreter.
7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch Fred Butler aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.
8. RÜCKGABE
8.1 Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg nicht vorlegen, ist Fred Butler nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nach-weist.
8.2 Fred Butler kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Fred Butler eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht binnen zwei Wochen macht, es sei denn, die Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung ist nicht offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder unsachgemäße Reinigung müssen Fred Butler unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
8.5 Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von Fred Butler - soweit Fred Butler die Adresse des Kunden nicht bekannt ist - das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.
8.6 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von Fred Butler, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Fred Butler gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Fred Butler zur Verfügung steht.
9.2 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und Fred Butler Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die Nachbesserung fehlgeschlagen sind.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Fred Butler dem Kunden mitgeteilt hat, dass Fred Butler das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch Fred Butler falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und Fred Butler sich darauf verlassen durfte.
9.5 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch Fred Butler bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.
9.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.
10. HAFTUNG
10.1 Die Haftung von Fred Butler ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von Fred Butler für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von Fred Butler oder Dritten.
10.3 Fred Butler haftet bei Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet Fred Butler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Im Übrigen ist die Haftung auf das 15-fache des Reinigungspreises begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.
11. VERSCHIEDENES
11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.
11.2 Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was Fred Butler und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
ACHTUNG!
Wir haften nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen Reinigungspreis. Wir bieten die Möglichkeit einer Haftungserhöhung bis zur Höhe des Zeitwertes durch Abschluss einer Zusatzversicherung. Die Kosten hierfür betragen EUR 1,00 je EUR 500,00 Zeitwertdeckung.